Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 08.06.1994

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.06.1994 - 5 Ss (OWi) 187/94 - (OWi) 103/94 I   

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https://dejure.org/1994,2736
OLG Düsseldorf, 06.06.1994 - 5 Ss (OWi) 187/94 - (OWi) 103/94 I (https://dejure.org/1994,2736)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.1994 - 5 Ss (OWi) 187/94 - (OWi) 103/94 I (https://dejure.org/1994,2736)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 1994 - 5 Ss (OWi) 187/94 - (OWi) 103/94 I (https://dejure.org/1994,2736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 407
  • DAR 1994, 407
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 06.12.1990 - 2 ObOWi 383/90

    Fahrverbot; Entlassung; Tatgericht; Erörterung; Einwirkung; Täter; Fahrzeugart;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.1994 - 5 Ss OWi 187/94
    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muß es darüber hinaus beschränkt werden, wenn ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" für den Betroffenen ausreicht (OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen, DAR 1984, 122; BayObLG NZV 1991, 161 ;Jagusch/Hentschel, Staßenverkehrsrecht, 32. Aufl., Rdn. 11 zu § 25 StVG m.w.N.):.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1983 - 2 Ss OWi 573/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.1994 - 5 Ss OWi 187/94
    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muß es darüber hinaus beschränkt werden, wenn ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" für den Betroffenen ausreicht (OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen, DAR 1984, 122; BayObLG NZV 1991, 161 ;Jagusch/Hentschel, Staßenverkehrsrecht, 32. Aufl., Rdn. 11 zu § 25 StVG m.w.N.):.
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auch hat sich das Amtsgericht - worauf die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe zutreffend hingewiesen hat - nicht mit der Frage befasst, ob es vorliegend ausreichen würde, das Fahrverbot auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart zu beschränken (Pkw) und hiervon etwa bestimmte Fahrerlaubnisklassen (§ 6 FeV; vgl. hierzu die Tabelle bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, FeV, § 6 Rn. 2) oder Fahrzeugarten (vgl. hierzu Hentschel, a.a.O., StVG, § 25 Rn. 11; OLG Düsseldorf ZfS 1996 356 f.; dass. NZV 1994, 407; Brandenburgisches OLG VRS 96, 233 ff.; zweifelhaft: OLG des Landes Sachsen-Anhalt DAR 2003, 573 f.: Leichenwagen) auszunehmen.

    Dies wäre hier - anders als bei einem Verstoß gegen § 24 a StvG und einem aus dem Alkoholkonsum begründeten Charaktermangel - durchaus in Betracht zu ziehen, zumal die Geschwindigkeitsüberschreitung beim Führen eines Personenkraftfahrzeuges und nicht eines Lastkraftwagens begangen wurde (OLG Düsseldorf NZV 1994, 407; OLG Celle Nds. Rpfl.

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2007 - 2 Ss OWi 118/07

    Fahrverbot kann auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart beschränkt werden

    Da der Betroffene als Feuerwehrbeamter tätig ist und als solcher Einsatzfahrzeuge und Krankenkraftwagen führen muss, hätte aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Anlass zu der Prüfung bestanden, ob zur Einwirkung auf den Betroffenen ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" ausreicht (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 407; BayObLG NZV 1991, 161; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653).
  • OLG Hamm, 14.09.2006 - 4 Ss OWi 536/06

    Fahrverbot; Absehen; Fahrzeugart; Beschränkung; Begriff der Fahrzeugart

    Doch auch in diesem Fall muss der Tatrichter eine dahingehende Entscheidung so mit tatsächlichen Feststellungen belegen, dass dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung möglich ist (zu vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1994, 407; 1996, 247).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.1996 - 5 Ss OWi 2/96

    Herausnahme des Führens von Lkw aus einem Fahrverbot

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muß es darüber hinaus beschränkt werden, wenn ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" für den Betroffenen ausreicht (Senatsbeschluß in NZV 1994, 407 ; OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen DAR 1984, 122 ; BayObLG NZV 1991, 161 ; Jagusch/Hentschel a.a.O. Rdnr. 11 zu § 25 StVG m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.09.2005 - 3 Ss OWi 591/05

    Fahrverbot; Absehen; Verlust des Arbeitsplatzes; Feststellungen, Ausfürhungen im

    Die dahingehende Entscheidung ist durch den Tatrichter jedoch in solchem Umfang mit tatsächlichen Feststellungen zu belegen, dass dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung auf Rechtsfehler möglich ist (OLG Düsseldorf, NZV 1994, 407; 1996, 247).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.1995 - 5 Ss OWi 78/95
    Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG ist auch eine Beschränkung des Fahrverbotes auf bestimmte Arten von Fahrzeugen möglich (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Juni 1994 in NZV 1994, 407 = VRS 87, 447 ).
  • OLG Brandenburg, 19.11.1998 - 1 Ss OWi 66 B/98

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen

    Eine solche einschränkende Bemessung der angeordneten Rechtsfolge kann dann erforderlich sein, wenn ein eingeschränktes Fahrverbot als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme ausreichen und andererseits ein unbeschränktes Fahrverbot eine unverhältnismäßige Belastung des Betroffenen mit sich bringen würde (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 407; 1996, 247).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.1995 - 5 Ss OWi 38/95
    Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG ist auch eine Beschränkung des Fahrverbotes auf bestimmte Arten von Fahrzeugen möglich (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Juni 1994 in NZV 1994, 407 = VRS 87, 447 ).
  • OLG Hamm, 13.09.2006 - 4 Ss OWi 600/06

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot von 3 Monaten, Absehen, keine

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss eine derartige Beschränkung erfolgen, wenn ein auf bestimmte Fahrzeugarten begrenztes Fahrverbot als "Denkzettel" für den Betroffenen ausreicht(vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1994, 407; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG, Rdnr. 11 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.1995 - 5 Ss OWi 321/95
    Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG ist auch eine Beschränkung des Fahrverbotes auf bestimmte Arten von Fahrzeugen möglich (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Juni 1994 in NZV 1994, 407 = VRS 87, 447 ).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.1995 - 5 Ss OWi 371/95
  • OLG Düsseldorf, 04.04.1995 - 5 Ss OWi 118/95
  • OLG Rostock, 20.12.2002 - 1 Ss 206/01
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 5 Ss 27/94 - 16/94 I   

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https://dejure.org/1994,6512
OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 5 Ss 27/94 - 16/94 I (https://dejure.org/1994,6512)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.06.1994 - 5 Ss 27/94 - 16/94 I (https://dejure.org/1994,6512)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - 5 Ss 27/94 - 16/94 I (https://dejure.org/1994,6512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DAR 1994, 407
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 5 Ss 27/94
    "Relative Fahruntüchtigkeit liegt nach dem Genuß anderer berauschender Mittel im Sinne von § 316 StGB vor, wenn, abgesehen von der dadurch bewirkten Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Konsumenten, erst weitere festgestellte Tatsachen erweisen, daß der Genuß dieser Mittel zu dessen Fahruntüchtigkeit geführt hat (BGHSt 31, 42 [44 ff.] zur alkoholbedingten relativen Fahruntüchtigkeit).

    Als solche Ausfallerscheinungen, die durch den Haschischkonsum zumindest mitverursacht sein müssen, kommen insbesondere in Betracht: eine auffällige, sei es regelwidrige, sei es besonders sorglose Fahrweise, ein unbesonnenes Benehmen bei Polizeikontrollen, aber auch ein sonstiges Verhalten, das rauschbedingte Enthemmung und Kritiklosigkeit erkennen läßt, sowie Beeinträchtigungen der Körperbeherrschung wie z.B. Stolpern und Schwanken beim Gehen (BGHSt 31, 42 [44 ff.] m.w.N.).".

  • OLG Düsseldorf, 04.03.1993 - 5 Ss 18/93

    Haschischkonsum - Fahruntauglichkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 5 Ss 27/94
    "Zutreffend ist allerdings, wie es bisher von der Rechtsprechung auch allgemein bestätigt wird (OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, Beschluß vom 4. März 1993 - 5 Ss 18/93 - 8/93 I), daß es noch keinen wissenschaftlich begründbaren absoluten Grenzwert für eine rauschbedingte Fahruntüchtigkeit nach Haschischkonsum gibt.

    "Eine die 1, 1 o/oo-Grenze nach Alkoholgenuß vergleichbare Grenze absoluter Fahruntüchtigkeit nach Haschischkonsum ist bislang wissenschaftlich nicht begründbar, weil es insoweit an gesicherten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ermangelt und ein Vergleich mit der Alkoholkinetik nicht möglich ist (Hein/Schulz BA 1992, 225 [235]; Gerschow BA 1987, 233 [238]; Bürck BA 1993, 130 [132]; Kreutzer, Veröffentlichung der auf dem 31. deutschen Verkehrsgerichtstag am 28. und 29. Januar 1993 in Goslar gehaltenen Referate und erarbeiteten Empfehlungen, S. 61 [71]; Bratzke in der vorbezeichneten Veröffentlichung, S. 47 [51]; Salger DAR 1986, 383 [389]; Trunk NZV 1991, 258 [259] mit dem Hinweis auf eine Auskunft von Daldrup in Fn. 8; Maatz/Mille DRiZ 1993, 15 [24]; Nehm DAR 1993, 375 [378]; OLG Köln NJW 1990, 2945 ; OLG Frankfurt/M. NJW 1992, 1570 für Heroinkonsum sowie Senatsbeschluß vom 4. März 1993 NZV 1993, 276 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 5 Ss 358/93

    Nachweis der rauschbedingter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 5 Ss 27/94
    In seiner zur Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidung vom 2. Mai 1994 - 5 Ss 358/93 - 105/93 I - in einem gleichgelagerten Fall - THC-Konzentration von etwa 36 ng/ml - hat der Senat u.a. ausgeführt:.
  • OLG Köln, 24.08.1990 - Ss 400/90

    Haschisch als berauschendes, zu einer Fahrunsicherheit führendes Mittel i.S.d. §

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 5 Ss 27/94
    "Eine die 1, 1 o/oo-Grenze nach Alkoholgenuß vergleichbare Grenze absoluter Fahruntüchtigkeit nach Haschischkonsum ist bislang wissenschaftlich nicht begründbar, weil es insoweit an gesicherten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ermangelt und ein Vergleich mit der Alkoholkinetik nicht möglich ist (Hein/Schulz BA 1992, 225 [235]; Gerschow BA 1987, 233 [238]; Bürck BA 1993, 130 [132]; Kreutzer, Veröffentlichung der auf dem 31. deutschen Verkehrsgerichtstag am 28. und 29. Januar 1993 in Goslar gehaltenen Referate und erarbeiteten Empfehlungen, S. 61 [71]; Bratzke in der vorbezeichneten Veröffentlichung, S. 47 [51]; Salger DAR 1986, 383 [389]; Trunk NZV 1991, 258 [259] mit dem Hinweis auf eine Auskunft von Daldrup in Fn. 8; Maatz/Mille DRiZ 1993, 15 [24]; Nehm DAR 1993, 375 [378]; OLG Köln NJW 1990, 2945 ; OLG Frankfurt/M. NJW 1992, 1570 für Heroinkonsum sowie Senatsbeschluß vom 4. März 1993 NZV 1993, 276 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 04.03.1992 - 2 Ss 4/92

    Absolute Fahrunsicherheit wegen Heroinkonsums

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 5 Ss 27/94
    "Eine die 1, 1 o/oo-Grenze nach Alkoholgenuß vergleichbare Grenze absoluter Fahruntüchtigkeit nach Haschischkonsum ist bislang wissenschaftlich nicht begründbar, weil es insoweit an gesicherten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ermangelt und ein Vergleich mit der Alkoholkinetik nicht möglich ist (Hein/Schulz BA 1992, 225 [235]; Gerschow BA 1987, 233 [238]; Bürck BA 1993, 130 [132]; Kreutzer, Veröffentlichung der auf dem 31. deutschen Verkehrsgerichtstag am 28. und 29. Januar 1993 in Goslar gehaltenen Referate und erarbeiteten Empfehlungen, S. 61 [71]; Bratzke in der vorbezeichneten Veröffentlichung, S. 47 [51]; Salger DAR 1986, 383 [389]; Trunk NZV 1991, 258 [259] mit dem Hinweis auf eine Auskunft von Daldrup in Fn. 8; Maatz/Mille DRiZ 1993, 15 [24]; Nehm DAR 1993, 375 [378]; OLG Köln NJW 1990, 2945 ; OLG Frankfurt/M. NJW 1992, 1570 für Heroinkonsum sowie Senatsbeschluß vom 4. März 1993 NZV 1993, 276 m.w.N.).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    dd) Trotz der erheblichen Gefahren, die von der Teilnahme unter Rauschgifteinfluß stehender Kraftfahrer am Straßenverkehr ausgehen können, kann deshalb der für die Erfüllung des geltenden § 316 StGB vorausgesetzte Nachweis der ("relativen"; zum Begriff vgl. BGHSt 31, 42, 44) Fahruntüchtigkeit bei der gegenwärtigen Gesetzeslage grundsätzlich nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Betreffenden im Einzelfall geführt werden; dazu bedarf es außer dem positiven Blut-Wirkstoffbefund regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (h.A. in Rspr. u. Lit.; für Heroin: OLG Frankfurt NZV 1992, 289 m. Anm. Molketin BA 1993, 207; für Haschisch: OLG Köln NJW 1990, 2945; OLG Düsseldorf NZV 1993, 276 m. Anm. Trunk; DAR 1994, 407; BayObLG NZV 1994, 236 und 285; NZV 1997, 127, 128; OLG Frankfurt/M. NZV 1995, 116; zusammenfassend u.a. Nehm DAR 1993, 375; Maatz BA 1995, 97; aus rechtsmedizinischer Sicht statt vieler Bratzke aaO 31. VGT, S. 48, 49; Schewe in Spezielle Aspekte des Drogenproblems, Festschrift zum 70. Geburtstag von Werner Janssen, hrsg.
  • OLG Saarbrücken, 23.01.2002 - Ss 76/01

    Straßenverkehrsstrafrecht: Drogenbedingte Fahrunsicherheit,

    Es ist allgemein anerkannt, dass eine der 1, 1 %-Grenze nach Alkoholgenuss vergleichbare Grenze absoluter Fahruntüchtigkeit nach der Einnahme von Cannabis oder anderer Rausch- oder Betäubungsmitteln mangels gesicherter medizinischwissenschaftlicher Erkenntnisse nicht begründbar ist (vgl. BGHSt 44, 216 ff; OLG Düsseldorf VRS 87, 433 ; Tröndle-Fischer, StGB 49. Aufl., § 316 Rn. 4 jeweils m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2004 - 4 Qs 29/04
    "Nach ständiger, ihrerseits im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 44, 219) und anderer Obergerichte zur Fahruntüchtigkeit nach Cannabiskonsum (vgl. OLG Zweibrücken VRS 104, 125; OLG Düsseldorf VRS 87, 433 [= BA 1994, 398]; BayObLG NJW 1994, 2427 [= BA 1994, 271]; OLG Köln NJW 1990, 2945 [= BA 1990, 447]) stehender Rechtsprechung des Senats ist der Nachweis der ­ bei der gegenwärtigen Gesetzeslage notwendigerweise ­ relativen Fahruntüchtigkeit grundsätzlich nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Angeklagten zu führen.
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